ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge zwischen Work Life Yoga, Barbara Ott, August-Wacker-Str. 23, 97478 Knetzgau-Eschenau, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung im Sinne eines verbindlichen Angebots kann telefonisch oder per E-Mail über ein Kontaktformular erfolgen. Die Annahme seitens der Kursleitung erfolgt durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail, beziehungsweise durch schriftliche Annahmebestätigung.
§ 3 Leistungen
Das Leistungsangebot von Work Life Yoga, Barbara Ott umfasst insbesondere Yoga-Einzelstunden (Einzelunterricht), Yoga-Gruppenkurse und Gruppenunterricht sowie Yoga im Freien/Event-Yoga (witterungsbedingt). Vor einer verbindlichen Kursanmeldung kann eine Schnupperstunde besucht werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Kursangebote und Kurszeiten finden Sie in der Rubrik „Yogakurse“.
Preisangaben werden für jeden Kurs einzeln angegeben. Mit Vertragsabschluss (verbindliche Annahme, Bestätigung) wird die Kursgebühr sofort vollständig fällig.
Sie ist in der Regel im Voraus zu überweisen bzw. am ersten Kurstag in bar zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten durch Überweisung an das angegebene Bankkonto sowie Barzahlung vor Ort.
Bankverbindung: Sparkasse Schweinfurt-Haßberge
BIC: BYLADEM1KSW
IBAN: DE65 7935 0101 0021 8545 83
§ 5 Rücktritt
Der Rücktritt bis zu einer Woche vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Abmeldung (ab einer Woche vor Kursbeginn) ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Bei einer Yoga-Einzelstunde ist eine kostenfreie Absage bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich.
Später eingehende Absagen werden nicht berücksichtigt und die reguläre Gebühr für die Yogastunde ist vollumfänglich zu bezahlen.
Der Rücktritt hat schriftlich (per Mail/Post) an den Veranstalter, Work Life Yoga Barbara Ott, zu erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei verspätetem Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme besteht nicht.
Bei Yoga im Freien/Event-Yoga (witterungsbedingt) tragen beide Vertragsteile zu gleichen Anteilen das höhere Risiko eines Kursausfalles. Bei einem witterungsbedingten Ausfall von Yoga im Freien/Event-Yoga wird der Yogaveranstalter von seiner Leistungspflicht befreit und der Yogateilnehmer von seiner Zahlungspflicht für diese Yogastunde.
Bei Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gutschrift des Kursbeitrages für einen späteren Kurs vorzunehmen.
Diese Regelung betrifft nur komplette Kurse.
Der Rücktritt hat schriftlich (per Mail/Post) vor Kursbeginn beim Veranstalter einzugehen.
§ 6 Nachholtermine
Bei Krankheit der Yogakursleitung entfallen die gesamten geplanten Kurseinheiten. Es erfolgt die Bekanntgabe eines Ersatztermins oder die Ausstellung eines Gutscheins. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.
Bei Krankheit und/oder Urlaub seitens der Teilnehmer/-innen besteht die Möglichkeit, im Einzelfall versäumte Einheiten in den Folgekursen oder in parallel laufenden Kursen nachzuholen. Die Teilnahme an den Folgekursen erfolgt nach Absprache mit der Yogastudioleiterin und nach Verfügbarkeit.
Ein Anspruch auf die Teilnahme als Nachholtermin besteht jedoch nicht.
Die Verrechnung versäumter Kursstunden mit dem Kursbeitrag oder die Anrechnung auf einen späteren Kurs sind nicht möglich.
§ 7 Gesundheitszustand des Teilnehmers
Die Teilnahme am Yogakurs und an allen weiteren Angeboten erfolgt in Eigenverantwortung. Der Teilnehmer versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass der Kursleitung keine medizinischen Indikationen entgegenstehen.
Der Teilnehmer versichert ferner, dass keine Schwangerschaft vorliegt und/oder bekannt ist. Im Falle einer Schwangerschaft ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Yogastudio unverzüglich über das Bestehen einer Schwangerschaft Auskunft zu erteilen.
Yogaunterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Yogaunterricht ersetzt keine Therapie. Er kann im Einzelfall den Gang zum Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten nicht ersetzen.
§ 8 Haftung
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper.
Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Zudem wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB davon unberührt.
In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Das Gleiche trifft auf Vertragslücken zu.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.