ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Verträge zwischen Work Life Yoga, Barbara Ott, August-Wacker-Str. 23, 97478 Knetzgau-Eschenau, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde. 


§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung im Sinne eines verbindlichen Angebots kann telefonisch oder per E-Mail über ein Kontaktformular erfolgen. Die Annahme seitens des Yogastudios erfolgt durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail, beziehungsweise durch schriftliche Annahmebestätigung. 


§ 3 Leistungen

Das Leistungsangebot von Work Life Yoga, Barbara Ott umfasst insbesondere Yoga-Einzelstunden (Einzelunterricht), Coaching, Yoga-Gruppenkurse und Gruppenunterricht sowie Yoga im Freien/Event-Yoga (witterungsbedingt). Vor einer verbindlichen Kursanmeldung kann eine Einzelstunde/Drop-In besucht werden. 


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Kursangebote und Kurszeiten finden Sie in der Rubrik „Yogakurse“. Mit Vertragsabschluss (verbindliche Annahme, Bestätigung) wird die Kursgebühr sofort vollständig fällig. Sie ist im Voraus zu begleichen, insbesondere durch Überweisung an das angegebene Bankkonto. Im Einzelfall ist auch eine Barzahlung in Kombination mit der Ausstellung einer Quittung möglich. 


§ 5 Rücktritt

Bei einer Yoga-Einzelstunde ist eine kostenfreie Absage bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich. Später eingehende Absagen werden nicht berücksichtigt und die reguläre Gebühr für die Yogastunde ist vollumfänglich zu bezahlen. 

Bei einem Rücktritt aus einem bestehenden Kurs weniger als 24 Stunden vor der Kursstunde ist die vollständige Kursgebühr zu entrichten. 

Bei Yoga im Freien/Event-Yoga (witterungsbedingt) tragen beide Vertragsteile zu gleichen Anteilen das höhere Risiko eines Kursausfalles. Bei einem witterungsbedingten Ausfall von Yoga im Freien/Event-Yoga wird der Yogaveranstalter von seiner Leistungspflicht befreit und der Yogateilnehmer von seiner Zahlungspflicht für diese Yogastunde. 


§ 6 Nachholtermine

Bei Krankheit der Yogakursleitung entfallen die gesamten geplanten Kurseinheiten. Es erfolgt die Bekanntgabe eines Ersatztermins oder die Ausstellung eines Gutscheins. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. 

Bei Krankheit und/oder Urlaub seitens der Teilnehmer/-innen besteht die Möglichkeit, im Einzelfall versäumte Einheiten in den Folgekursen nachzuholen. Die Teilnahme an den Folgekursen erfolgt nach Absprache mit der Yogastudioleiterin und nach Verfügbarkeit. 


§ 7 Gesundheitszustand des Teilnehmers

Die Teilnahme am Yogakurs sowie am Coaching erfolgt in Eigenverantwortung. Der Teilnehmer versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass der Ausführenden des Yogastudios keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. 

Der Teilnehmer versichert ferner, dass keine Schwangerschaft vorliegt und/oder bekannt ist. Im Falle einer Schwangerschaft ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Yogastudio  unverzüglich über das Bestehen einer Schwangerschaft Auskunft zu erteilen. 

Yogaunterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Yogaunterricht ersetzt keine Therapie. Er kann im Einzelfall den Gang zum Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten nicht ersetzen. 


§ 8 Haftung

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper. 

Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). 

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Zudem wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB davon unberührt. 

In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 

Das Gleiche trifft auf Vertragslücken zu. 


§ 10 Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.